Leseschwäche
Beobachten Sie, dass Ihr Kind Schwierigkeiten beim Lesen hat?
Bemerken Sie beim gemeinsamen Lesen zu Hause, dass Ihr Kind
- Buchstaben einzeln liest, statt sie silbenweise zu verschleifen?
- die Reihenfolge der Buchstaben vertauscht?
- beim Lesen die Zeile verliert sowie stockend und langsam liest?
- Wörter bzw. Wortbausteine (z.B. Vorsilben) errät oder unvollständig liest?
- viele Wortendungen nicht mitliest.
Dann besteht der Verdacht, dass Ihr Kind von einer Leseschwäche betroffen ist. Es ist sinnvoll, dies mithilfe einer Diagnose zu überprüfen. Dabei stehen uns standardisierte Tests zur Verfügung, die diese Vermutung bestätigen oder auch entkräften können.
In der Regel tritt eine Leseschwäche in Kombination mit mehr oder weniger stark ausgeprägten Rechtschreibschwierigkeiten auf. Es kann sich aber auch um eine isolierte Leseschwäche handeln oder die Leseprobleme stehen so deutlich im Vordergrund, dass eine spezielle Förderung in Form einer lerntherapeutischen Leseunterstützung notwendig wird.
Integrative Lerntherapie im lehrreich bei Leseschwäche
- Arbeit mit dem Programm „celeco RICHTIG LESEN LERNEN“, das speziell für Kinder mit Leseschwäche zur Therapie und Diagnostik entwickelt wurde.
- Arbeit mit Förderkonzepten, z.B. Kieler Leseaufbau, Lautgetreue Lese- und Rechtschreibförderung u.a.
- Übungen zur Konzentration, zur Reflektion und zur Verbesserung der Aufmerksamkeit
- Anwendung selbst entwickelter Methoden und Übungen
Vertragsbedingungen
- Eine lerntherapeutische Unterrichtseinheit umfasst 30 Minuten pro Woche.
- Bis zum 15. eines Monats ist die Kündigung zum Monatsende möglich.
- Ferien: Die Sommerferien sind unterrichtsfrei und beitragsfrei, dementsprechend werden 1,5 Monate nicht berechnet.
- Die übrigen Ferien und die „unterrichtsfreien Tage“ sind unterrichtsfrei und kostenpflichtig. Als Ausgleich für den Unterrichtsausfall in dieser Zeit vergeben wir Ferienpunkte, die für kompakte Ferienkurse angerechnet werden können. Diese Ferienpunkte sind ein Jahr gültig und übertragbar.
- Gesetzliche Feiertage und der Zeitraum vom 24.12. bis 31.12. sind unterrichtsfrei und kostenpflichtig.
- Bei Unterrichtsausfall durch lehrreich besteht Anspruch auf Ersatzunterricht. Bei Unterrichtsausfall durch den Schüler besteht in besonderen Fällen Anspruch auf Ersatzunterricht, und zwar bei angekündigten Klassenreisen und mehrwöchigen Schülerpraktika sowie bei Krankheit, sofern 24 Stunden vorher abgesagt wurde.
- Die Bezahlung erfolgt regulär per Lastschriftverfahren zum 15. des Monats. Kann die Lastschrift wegen fehlender Deckung des Kontos oder der Fehlern bei der Angabe der Bankverbindung nicht durchgeführt werden, trägt der Kunde die entstehenden Bankgebühren.