Rechenschwäche
Stellen Sie fest, dass Ihr Kind trotz guter Beschulung und intensiver häuslicher Unterstützung kaum Fortschritte beim Rechnen erzielt? Belastet das zusätzliche Üben in Mathematik den häuslichen Frieden, weil einfach keine Verbesserungen zu erkennen sind? Haben Sie den Eindruck, dass Ihr Kind sich jedoch gut konzentrieren kann – außer bei mangelnder Motivation – und vielleicht auch beim Lesen und Schreiben keine Schwierigkeiten hat.
Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Kind von einer Rechenschwäche betroffen ist. Dann werden häufig folgende Beobachtungen gemacht:
- Nahezu alle Aufgaben werden durch Abzählen mit den Fingern gelöst (Zählrechner).
- Bei Additionen und Subtraktionen weicht das Ergebnis häufig um 1 ab.
- Es wird auch da gezählt, wo sich Zählen erübrigt. Nach 9 + 6 = 15 wird 9 + 7 erneut gerechnet bzw. abgezählt.
- Alle sich aus der Logik des Zahlaufbaus und dem Zusammenhang der Operationen ergebenden Rechenerleichterungen bleiben systematisch ungenutzt, z.B. wird nach 5 + 2 = 7 die Aufgabe 7 – 2 erneut abgezählt.
- Subtraktionsaufgaben werden regelmäßig falsch gelöst oder gar nicht bearbeitet.
- Rechenoperationen werden verwechselt, d.h. statt zu addieren, subtrahiert das Kind.
- Es werden häufig die Zehner und Einer vertauscht (Zahlreversion), z.B. 24 statt 42.
- Mühsam Eingeübtes (z.B. das kleine 1x1) wird nach kurzer Zeit wieder vergessen.
Der Verdacht einer Rechenschwäche wird mithilfe einer Diagnose überprüft. Dabei setzen wir standardisierte Tests ein, die die Vermutung bestätigen oder auch entkräften kann.
Vertragsbedingungen
- Eine lerntherapeutische Unterrichtseinheit umfasst 60 Minuten pro Woche.
- In den Ferien, an den gesetzlichen Feiertagen und an den unterrichtsfreien Tagen der Berliner Schulen findet kein Unterricht statt.
- Bei Unterrichtsausfall durch lehrreich besteht Anspruch auf Ersatzunterricht. Bei Unterrichtsausfall durch den Schüler besteht Anspruch auf Ersatzunterricht, sofern die Unterrichtseinheit 24 Stunden vorher abgesagt wurde.
- Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr. Der Vertrag ist auch im Verlauf mit einer 3-monatigen Frist kündbar.
- Die Bezahlung erfolgt regulär per Lastschriftverfahren zum 15. des Monats. Kann die Lastschrift wegen fehlender Deckung des Kontos oder Fehlern bei der Angabe der Bankverbindung nicht durchgeführt werden, trägt der Kunde die entstehenden Bankgebühren.
Integrative
Lerntherapie im lehrreich bei Rechenstörungen
- Einsatz von Förderkonzepten, die für Kinder mit Rechenschwäche entwickelt wurden, z.B. Fit trotz Rechenschwäche, die Kieler Zahlenbilder u.a.
- Übungen zur Konzentration, zur Reflektion und zur Verbesserung der Aufmerksamkeit
- Einsatz anschaulischen und anfassbaren Materials, Rechnen mit Bewegung